Begleiteter Umgang gem. § 18 Abs. 3 SGB VIII
Nicht alle Kinder können in Sicherheit bei ihren Familien groß werden. Verschiedenste Umstände führen dazu, dass Eltern ihre rechtliche Sorge um das Kind entzogen wird und der Lebensmittelpunkt des Kindes einen anderen Ort finden muss. Auch in den meisten solcher Momente ist es für die Kinder essenziell, den Umgang und die Beziehung zu den Bezugspersonen nicht zu verlieren. Wir begleiten diese Umgänge, um sicherzustellen, dass das Kindeswohl gesichert bleibt und Kontinuität für die Beziehungsgestaltung garantiert werden kann. Schwerpunkt ist es, einen altersentsprechenden Umgang neu zu erlernen, sich Zeit für die Kinder zu nehmen und einen Blick für deren Bedürfnisse zu schärfen. Unsere Pädagog*innen stehen hierbei beratend aber auch prüfend zu Seite, geben an alle Beteiligte engmaschige Rückmeldungen und übernehmen die Organisation. Dabei sind sie durch die ambulante Arbeitsweise sowohl zeitlich als auch örtlich flexibel, ob am Morgen auf dem Spielplatz, am Nachmittag im Kinderschutzhaus oder nach dem Kita-Besuch in unseren Räumen: Die Bedarfe und Möglichkeiten der Kinder und Familien stehen für uns an erster Stelle.